Abotage 2024/2025 - Saisonabschnitt 2025


TDS GmbH - Geschäftsbedingungen:
1.
Einzelstunden sind vor Spielbeginn zu bezahlen, Tarife bei Einzelstunden
verstehen sich exklusive künstliche Beleuchtung.
1.1
Kostenlose Stornierungen von Einzelstunden werden nur bis 24 Stunden
vor der vereinbarten Spielzeit akzeptiert.
1.2.
Nicht rechtzeitig stornierte Einzelstunden werden ausnahmslos
in Rechnung gestellt.
2.1.
Abonnements sind vor dem ersten Spieltag der jeweiligen Abosaison
in vollem Umfang zur Einzahlung zu bringen.
Es gelten die allgemeinen Stornobedingungen für Winterabonnements
der TDS GmbH.
2.2.
Barzahlung bei Abonnements können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
(Registrierkassenpflicht mit Umsatzgrenzen) und aus versicherungstechnischen
Gründen nicht entgegen genommen werden.
2.3.
Abostunden sind je nach Zone grundsätzlich mit künstlicher
Beleuchtung vorgesehen. Falls die Situation, insbesondere unter
Tags, keine künstliche Beleuchtung erfordert, behalten wir
uns das Recht vor, diese nicht zu aktivieren oder auf die Beleuchtungsstufe
1 zu reduzieren. Die Beurteilung der Situation obliegt ausschließlich
dem diensthabenden Organ der TDS GmbH.
2.4.
Bei tiefen Außentemperaturen dienen unsere Fenstervorhänge
in den Hallen auch als Kälteschutz. Ein Aufziehen der Vorhänge
ist jedenfalls mit dem diensthabenden Organ der TDS GmbH abzustimmen.
2.5.
Aufgrund von Verhinderung des Abonnenten werden stornierte Abo-Stunden
dann gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt
konsumiert werden, wenn das Storno rechtzeitig erfolgt ist und
somit die stornierten Stunden weiterverkauft werden konnten. Pro
Wintersaison ist es möglich maximal 4 Stunden gutschreiben
zu lassen.Gutgeschriebene Stunden verfallen mit Ende der jeweiligen
Wintersaison.
2.6.
Durch die fristkonforme Bezahlung des gesamten Abotarifes
gemäß TDS Benützungsrichtlinien Pkt.2.1 gebührt
dem Abonnenten dann die volle Rückvergütung des aliquoten
Abotarifes in Form einer Gutschrift, wenn Abostunden aufgrund
Hallensperren wegen höherer Gewalt nicht in vollem Umfang
gespielt werden konnten und wenn dieser Entfall durch eine von
TDS abgeschlossenen Betriebsunterbrechungsversicherung oder Zuschüssen
der öffentlichen Hand gedeckt ist.
3.1.
Die Hallenbenützung ist ausschließlich mit sauberen
Hallentennisschuhen gestattet. Das Betreten der Halle mit Straßenschuhen
ist ausnahmslos verboten. Eltern haben dafür zu sorgen, dass
Kinder und Jugendliche unsere Hallen nicht mit im Freien verwendeten
Tennisschuhen betreten.
3.2.
Bei Verschmutzung des Hallenbodens werden wir dem Verursacher
oder seinem gesetzlichen Vertreter die angefallenen Reinigungskosten
in Rechnung stellen.
3.3.
Getränke dürfen nur in verschließbaren und unzerbrechlichen
Gebinden in die Hallen mitgebracht werden. Nicht bei der TDS GmbH
erworbene, mitgebrachte Getränkegebinde aus Verbundstoff
(Plastik) sind jedenfalls auch privat zu entsorgen. Der Konsum
von Speisen ist in der Halle ausnahmslos nicht gestattet.
3.4.
Fünf Minuten vor Ablauf der gebuchten Stunde(n) ist der Tennisplatz
laut Skizze abzuziehen.
Die benützten Abziehnetze sind wieder ordnungsgemäß
an den dafür vorgesehenen Plätzen aufzuhängen.
4.1.
Unsere angegebenen Preise verstehen sich inkl. 20% Umsatzsteuer.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäfts- und Stornobedingungen
der TDS GmbH.
TDS GmbH - Allgemeine Stornobedingungen für Winterabonnenments:
1.Rücktritt
vom Winterabonnement (Abo) – Stornogebühren
1.1.
Bis spätestens 3 Monate vor Abobeginn kann das Abo ohne Entrichtung
einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch
den Abonnenten aufgelöst werden. Eine etwaige An-oder Vorauszahlung
wird dann von der TDS GmbH
innerhalb von 10 Tagen in voller Höhe rückerstattet.
1.2.
Nach dem im 1.1. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt
durch einseitige Erklärung des Abonnenten nur unter Entrichtung
folgender Stornogebühren möglich:
- von 90 bis 31 Tage vor Abobeginn: 40 % vom gesamten Abopreis
- von 30 bis 8 Tage vor Abobeginn: 70 % vom gesamten Abopreis
- bis 7 Tage vor Abobeginn: 90% vom gesamten Abopreis
1.3.
Sollte das Abo nach erfolgter Stornierung durch den Abonnenten
gemäß Absatz noch vor Abobeginn in vollem Umfang weiterverkauft
werden, entfallen auch die Stornogebühren in vollem Umfang.
1.4.
Die TDS GmbH behält sich vor, Abo's ohne Angabe von Gründen
zu kündigen. In diesem Fall werden Voraus- und Restzahlungen
in vollem Umfang innerhalb von 10Tagen refundiert.
Sommersaison 2024 - Freiplatzbetrieb nur für Berechtigte

Meisterschaftsspiele mit Hallenpflicht ab Sommersaison 2024:
Achtung: Zur Zeit ist keine
Reservierung möglich
Fotos von Winteraborunden vergangener Saisonen
NachwuchsabonnentInnen aus St.Pölten:
Narr und Närrinnen aus Rabenstein:
Aborunde Gölsental:

Aborunde: hacklsepp.com
Abo Samstagtraining

Die WilhelmsburgerInnen


Club der Jungen Oldies

ESV Ober-Grafendorf

Tennisacademy RADO - Sondertraining

Die Markersdorfer

Die Wurzenschnapser